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Der Einfluß von Wahlrechten auf die Entstehung des Steueranspruchs
Der Steueranspruch entsteht kraft Gesetzes, nicht aber durch Handlungen des Steuerpflichtigen. In scheinbarem Widerspruch dazu steht die Vielzahl unterschiedlicher Wahlrechte, denen das Steuerrecht ausgesetzt ist. Ihren Einfluß auf die Entstehung des Steueranspruchs erklären weder die AO noch die jeweiligen Einzelsteuergesetze, obwohl diese Frage in mehrfacher Hinsicht bedeutsam ist: beispielsweise für die Gesamtrechtsnachfolge, den Beginn der Festsetzungsfrist oder die Aufrechnung. Ausgehend ...

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